AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER 5CUBE.DIGITAL GMBH FÜR DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Planungs, Organisations- und Programmierarbeiten und ähnlicher Dienstleitungen der 5CUBE.digital GmbH.

Stand 01.09.2018

  • 1 Geltungsbereich

Diese nachstehenden Bedingungen gelten – soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde – für alle Verträge der 5CUBE.digital GmbH (nachfolgend 5CUBE). Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

5CUBE führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der vereinbarten Qualitätsstandards und auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit und – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Soweit nicht anders vereinbart, kann 5CUBEE sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei 5CUBE dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt. 5CUBE wird im Rahmen ihrer Tätigkeiten gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen einsetzen. Im Übrigen entscheidet 5CUBE nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen 5CUBE einsetzt oder austauscht. 

  • 3 Leistungsänderungen

5CUBE ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern 5CUBE dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten von 5CUBE, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von 5CUBE oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Aufschiebung der Termine.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt 5CUBE in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann 5CUBE eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 4 Schweigepflicht, Datenschutz

5CUBE ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die 5CUBE im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen. 5CUBE übernimmt es, alle von 5CUBE zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung der Vertraulichkeit zu verpflichten. 5CUBE ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die BEONE anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

  • 5 Schutz des geistigen Eigentums

BEONE räumt dem Kunden an allen im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und örtlich unbeschränkte und unwiderrufliche Nutzungsrecht ein zur beliebigen Benutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden.

  • 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Das Entgelt für die Dienste von 5CUBE wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat 5CUBE neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von 5CUBE auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  • 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunden ist verpflichtet, 5CUBE nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen von 5CUBE hat der Kunden die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte, mündlichen Erklärungen sowie 5CUBE vorgelegten Unterlagen schriftlich zu bestätigen.

  • 8 Annahmeverzug, Mitwirkung

Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistungen von 5CUBE in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist 5CUBE zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat 5CUBE Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

  • 9 Mängelbeseitigung

Sofern 5CUBE für den Kunden konkrete Werkleistungen erbringt, gilt folgendes:

5CUBE wird etwaige von 5CUBE zu vertretene Mängel nach eigenerer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigen, soweit 5CUBE das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Kunden hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung kann der Kunde auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Mängelbeseitigung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 10.

  • 10 Haftung

5CUBE haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von 5CUBE bzw. den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von 5CUBE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. 5CUBE wird alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. 5CUBE kann jedoch keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg übernehmen. Die Haftung von 5CUBE für Schäden aus etwaiger fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit 5CUBE nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe der vereinbarten Vergütung, wenn dies gesetzlich nicht möglich ist, auf den Höchstbetrag von € 20.000 je Schadensfall. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet 5CUBE nicht für mittelbare und Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall). Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist 5CUBE – soweit möglich – bereit, dem Kunden eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei 5CUBE die Vergütung entsprechend anpassen kann. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen 5CUBE verjähren in zwölf Monaten nach Auftragsabschluss.

  • 11 Loyalität

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter/innen von 5CUBE diesem unverzüglich mitzuteilen.

  • 12 Leistungshindernisse

Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

  • 13 Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit 5CUBE dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind oder werden Vorschriften dieser Beratungsgrundsätze ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von 5CUBE