Digitalisierung vorantreiben mit Förderung für ERP

Die Digitalisierung ist für das Wachstum eines Unternehmens ein essenzielles Thema. Nur Unternehmen, die digital transformieren, können mit den Mitbewerben Schritt halten. Jedoch zögern Unternehmer oft, wenn es darum geht, in die passende ERP-Lösung und deren Implementierung zu investieren. Insbesondere in Krisenzeiten sehen viele davon ab, diese Investition zu tätigen. Dabei ist sie wichtig für die Zukunft des Unternehmens. Unterstützung gibt es deswegen von verschiedenen Stellen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Digitalisierung mit Fördergeldern vorantreiben können und welche Förderungen für ERP möglich sind.

Welche Förderungsarten gibt es?

Grundsätzlich sind zwei Förderungsarten möglich.

Bund und Ländern fördern Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Die Laufzeiten dieser Darlehen sind auf bis zu 20 Jahre ausgelegt. Wichtig hierbei zu wissen ist außerdem, dass – je nach jeweiligem Kreditgeber – Haftungsfreistellungen oder Tilgungszuschüsse möglich sind.

Begehrter als zinsgünstige Darlehen sind jedoch Zuschüsse. Denn im Gegensatz zu den Darlehen ist hier eine Rückzahlung nicht erforderlich. Je nach Förderprogramm ist ein Zuschuss in Höhe von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Investitionssumme möglich. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Zuschüsse durch einen Maximalbetrag gedeckelt sind, um die Kosten für den Bund nicht ausufern zu lassen. So trägt der Antragssteller stets einen Eigenanteil an den Investitionskosten.

Förderung für ERP durch den Bund mit „Digital Jetzt“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit seinem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ zur Förderung für ERP. Enthalten darin sind zwei Fördermodule: „Investition in digitale Technologien“ (Fördermodul 1) sowie „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ (Fördermodul 2).

Fördermodul 1 unterstützt Investitionen in Software und Hardware und somit Investitionen in digitale Technologien. Zu beachten ist, dass diese bei Antragsstellung konkret zu nennen sind.

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Monitor G5 ist bereits die fünfte Generation von Monitor. Das System besteht dabei aus den Modulen Produktion, Einkauf, Verkauf, Lager, Zeiterfassung und Rechnungswesen. In diesen Modulen sind Funktionen verfügbar, um alle Aktivitäten, die in einem produzierenden Unternehmen auftreten, zu verwalten.

Produktbroschüre MONITOR G5 ERP

Mit der Förderung gewährt der Bund einen Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Ihr Unternehmen hat maximal 1 Jahr Zeit, die Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen, anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Handelt es sich um komplexe und größere Vorhaben, die länger als 1 Jahr für die Umsetzung benötigen, fordert der Bund eine schlüssige Erläuterung, die er gesondert prüft.

Die Förderungssumme pro Unternehmen ist bei 50.000 Euro gedeckelt. Errechnet wird der Zuschuss an den anteiligen Investitionskosten. Hierzu erfolgt eine Staffelung nach Unternehmensgröße:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Das Ziel dieser Staffelung ist es, dass kleinere Unternehmen eine prozentual höhere Unterstützung erhalten.

Abschließend gilt zu beachten, dass bestimmte Investitionen von der Förderung ausgenommen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Standardhardware bzw. -software
  • Ersatz- und Routineinvestitionen wie zusätzliche Computer für neue Mitarbeiter
  • Erstmalige Grundausstattung
  • Bereits bestehende Förderung durch andere Fördermaßnahmen

Auf der Seite des Ministeriums erhalten Sie weiterführende Informationen. Hier können Sie auch direkt den Antrag stellen.

Förderung durch die Länder mit dem Digitalbonus

Neben der Förderung für ERP durch den Bund ist eine Förderung durch die Bundesländer möglich. Jedes Bundesland hat hierzu höchst unterschiedliche Regelungen. Einige Länder fördern beispielsweise ausschließlich die Dienstleistung wie Beratung und Umsetzung des Investitionsvorhabens. Andere Länder hingegen fördern lediglich die Softwarelizenzen. In der folgende Liste finden Sie deswegen eine Kurzübersicht über die Bundesländer, die weiterhin Digitalisierungsmaßnahmen fördern, inklusive Link zu detaillierten Informationen:

In folgenden Ländern ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich:

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